Sportförderungen vom VRMGD
Förderrichtlinien
Stand 24.03.2026
Förderrichtlinien
Verband für Reiterspiele e.V.
Mounted Games Deutschland
(Stand: 24.03.2026)
Satzungsgemäßes Ziel des VRMGD eV ist die Verbreitung der Sportart Mounted Games in allen Bundesländern.
Um unsere Sportart auch in den Bundesländern zu verbreiten, in denen sie bislang gar nicht oder nur in geringem Maße ausgeübt wird, sollen entsprechend den nachfolgenden Richtlinien durch Zuschüsse diverse Maßnahmen gefördert werden.
Es werden nur Förderanträge von Mitgliedsvereinen oder Mitgliedern des VRMGD eV be-rücksichtigt. Auch Fahrtkostenanträge können nur von den Mitgliedsvereinen gestellt werden.
Für die Gewährung von Zuschüssen seitens des VRMGD eV gelten folgende allgemeine Grundsätze:
1. Auf die Zuschussgewährung besteht kein Rechtsanspruch. Jegliche Förderung steht unter dem Vorbehalt ausreichend vorhandener Haushaltsmittel.
2. Fördermittel müssen im Voraus formlos, schriftlich, jedoch unter Angabe der Kontoverbin-dung, beim Vorstand des VRMGD eV beantragt werden und werden von diesem ggf. geneh-migt. Die Anträge sind an den Vorstand oder direkt an den Geschäftsführer ( vor-stand@vrmgd.de, geschaeftsführer@vrmgd.de) geschickt werden. Es können für das Kalen-derjahr mehrere Maßnahmen desselben Veranstalters bezuschusst werden.
3. Teilnehmer einer Fördermaßnahme haben eine angemessene Eigenbeteiligung an den Kos-ten der zu fördernden Maßnahme zu tragen.
4. Ausbildungsmaßnahmen sind nur förderungswürdig, wenn der Kursleiter vom Vorstand des VRMGD eV als ausreichend befähigt anerkannt ist. Diese allgemeine Befähigung haben:
a. Für die unter (5a, 5b) und (5d) aufgeführten Maßnahmen die Nationaltrainer sowie weitere vom Vorstand als tauglich angesehene Trainer (Formloser, schriftlicher Antrag an den Vorstand).
b. Für die Linienrichterkurse (5c) die Hauptschiedsrichter.
5. Förderungsfähige Maßnahmen:
a. Kurse zur Vorstellung der Sportart und Einführung in die Disziplin „Mounted Games“.
b. Kurse zur Vorbereitung auf erstmalige Teilnahme an Ranglistenturnieren.
c. Kurse zur Ausbildung von Linienrichtern.
d. Kurse zur Ausbildung von Trainern.
e. Fahrtkostenzuschüsse für die Teilnahme von Mannschaften an Ranglistenturnieren sowie Verbandsveranstaltungen wie z.B.: Länderpokal, Championat. Ausgenommen von den Zuschüssen sind Einzel- und Paarmeisterschaft.
f. Ausrichtung von speziellen Anfängerwettbewerben.
g. Anschaffung von Spielgeräten.
h. Showauftritte auf überregionalen Reitveranstaltungen (z.B. Verdiana, CHIO Aachen, Hengstparade Redefin usw.)
6. Antragsfristen:
a. Anträge für Fördermaßnahmen (5h) müssen rechtzeitig vor der Veranstaltung beim Vorstand eingereicht werden. Vordringlich sollen der Fahrtkostenzuschuss und even-tuelle Verköstigung sowie Unterbringung durch den Veranstalter getragen werden.
b. Anträge für Fördermaßnahmen mit Ausnahme von Fahrtkostenzuschuss sind recht-zeitig im Voraus zu stellen. Über gestellte Anträge entscheidet der Vorstand bis zum
30.11. desselben Jahres.
c. Die Bezuschussung von Fahrtkosten ist nach Teilnahme einer Mannschaft an einem Ranglistenturnier/einer Verbandsveranstaltung, spätestens bis zum 01.11. eines je-den Jahres zu beantragen. Die Entscheidung über die Bezuschussung erfolgt bis zum
30.11. des Antragsjahres. Reichen vorhandene Fördermittel nicht aus, allen Anträgen auf Fahrtkostenzuschuss vollständig zu entsprechen, erfolgt eine anteilige Verteilung.
d. Nachträglich gestellte Anträge für das abgelaufene Geschäftsjahr werden nicht be-rücksichtigt.
7. Höhe der Zuschüsse:
a. Fahrtkostenzuschüsse: Für Turnierteilnahmen werden nur für die 300km (einfache Fahrt) übersteigende Wegstrecke gezahlt. Der Zuschuss beträgt 0,20 €/km. Er wird maximal für 3 Fahrzeuggespanne (Altersklasse OK, U17) bzw. 2 Gespanne (Alters-klasse U12) ausgehend vom Standort eines Teams gewährt. (Beispiel: Team A aus Bayern besucht ein Ranglistenturnier beim Verein B in Niedersachsen. Die Entfernung beträgt 500 km. Gezahlt wird maximal ein Zuschuss für die Entfernung von 200 km Hin- und 200 km Rückweg, also 400 km zu je 0,20 €, ergibt 80 €, bei 3 Gespannen maximal 240 €) Förderungsfähig sind nur Anträge von Mitgliedsvereinen des VRMGD. Es werden nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer bezuschusst.
b. Kurse: Die Kosten für Hin- und Rückreise des Kursleiters, seine Unterbringung sowie Verpflegung sind förderungsfähig, ebenso wie die Aufwandsent-schädigung des Kursleiters. Der Eigenanteil des Kursveranstalters an den vorgenann-ten Kosten muss mindestens 1/3 der Gesamtaufwendungen betragen. Kursen mit we-niger als 10 Teilnehmern werden nur im begründeten Ausnahmefall gefördert. Kurse zu (5b) werden nur gefördert, wenn Sie von einem Mitgliedsverein des VRMGD ver-anstaltet werden. Kurse zu (5a) und (5b) in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden aktuell nicht gefördert.
c. Spielgeräte: Die Anschaffung von Spielgeräten kann in Bundesländern geför-dert werden, in denen sich Mounted Games noch nicht etabliert hat. Hierzu sollen sich Vereine einer Region möglichst zusammenschließen für eine gemeinsame Nutzung der Spielgeräte. Der Antrag kann nur von einem Mitgliedsverein des VRMGD gestellt werden. Die Spielgeräte bleiben bei Kostenübernahme zu 100% im Alleineigentum, bei teilweisen Kostenübernahme im anteiligen Miteigentum des VRMGD. Ein Mit-gliedsverein der jeweiligen Region übernimmt die Obhut und Verantwortung über die Spielgeräte. Die angeschafften Geräte sind pfleglich zu behandeln und den Mitglieds-vereinen der Region für Trainingszwecke und Wettbewerbe zur Verfügung zu stellen. Bei Streitigkeiten entscheidet der Vorstand über den Verbleib der Spielgeräte.
d. Showauftritte: Generell sollen Aufwendungen für Showauftritte durch den Veran-stalter getragen werden. Die Bezuschussung durch den Verband bedarf der vorheri-gen Genehmigung des Vorstandes. Der Zuschuss ist auf 50,00 € pro Gespann be-grenzt.
8. Anträge
a. Anträge sind generell formlos, schriftlich zu stellen.
b. Anträge für Fahrtkostenzuschuss zur Teilnahme an Ranglistenturnieren/Verbandsver-anstaltung sind mit folgenden Angaben zu stellen: Name des Teams, Datum des Tur-niers/der Veranstaltung, welche Wegstrecke (Abfahrtsort, Zielort) ist das jeweilige Ge-spann gefahren, Fahrtstrecke mit Berechnung des beantragten Zuschusses.
Verabschiedet am 22.11.2012
Überarbeitet am 24.03.2026 Der Vorstand des VRMGD eV